Unter der Schirmherrschaft des Arbeitgeberpräsidenten bietet der Kongress ein hochkarätig besetztes und hochinformatives Fachformat für Praktikerinnen und Praktiker aus Unternehmerschaft und Verbänden an.
Für den 16. Kongress Arbeitsrecht konnten wieder hervorragende Experten gewonnen werden. An beiden Kongresstagen werden den Teilnehmenden in kompakter Form Entwicklungen im Arbeitsrecht, konkret zur aktuellen Rechtsprechung und zu personalrelevanten Trendthemen gegeben.
Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf den Themen:
• Gestaltungsmittel Einigungsstelle/Restrukturierungserfahrungen in der Covid19-Krise
• Unternehmen in der Krise – der richtige Umgang mit betriebsbedingten Kündigungen
• Arbeitszeiterfassung nach dem CCOO-Urteil des EuGH
• Work-LIVE-Blending
• Social Media im Arbeitsverhältnis
Anmeldung und alle weiteren Informationen zur Teilnahme vor Ort oder online unter www.kongress-arbeitsrecht.de