Fachkräfte aus dem Ausland zur Fachkräftesicherung unverzichtbar
Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland hängt in entscheidendem Maße von gut qualifizierten Fachkräften ab. Notwendig auch zur mittel- bis langfristigen Fachkräftesicherung ist eine schlüssige und ausgewogene Gesamtstrategie, die die Erschließung aller inländischen Potenziale und, als ein weiterer Baustein, auch die Gewinnung qualifizierter ausländischer Fachkräfte umfassen muss. Für international agierende Unternehmen ist es zudem von zentraler Bedeutung, dass sie ihr Personal flexibel und unbürokratisch über Ländergrenzen hinweg einsetzen können.
EU-Binnenmigration bisher dominierend
Bisher kommt die Großzahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aus dem EU-Ausland. Im Jahr 2018 waren über 2 Mio. EU-Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt und stellen ca. 6,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Insbesondere die Zuwanderung aus den osteuropäischen Mitgliedsländern hat sich in den Jahren seit der Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sehr dynamisch entwickelt. Die Binnenmigration wird allerdings perspektivisch an Bedeutung verlieren. In den letzten zwei Jahren waren die Zahlen schon rückläufig und werden nach Einschätzung aller Experten aufgrund von ähnlichen demografischen Herausforderungen wie in Deutschland weiter zurückgehen.
Fachkräfte aus Drittstaaten in den Blick nehmen
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Mitte 2019 wichtige Verbesserungen und neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Personen aus Drittstaaten auf den Weg gebracht. Damit wird ein Signal nach innen und außen gesendet, dass Deutschland ausländische Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen möchte. Trotz der vielfältigen Reformen des Zuwanderungsrechts in den letzten Jahren kommen dennoch immer noch vergleichsweise wenig qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU nach Deutschland. Das Ziel der Zuwanderungspolitik muss daher eine kontinuierliche Ausweitung der vom Bedarf des Arbeitsmarkts gesteuerten Fachkräftezuwanderung sein.
Praktische Umsetzung der zuwanderungsrechtlichen Regelungen verbessern
Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine praktische Umsetzung. Seit einigen Jahren zeigt sich, dass es vor allen Dingen die praktischen Probleme bei der administrativen Umsetzung des Zuwanderungsrechts sind, die mehr Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland zumindest erschweren, teils sogar verhindern. Lange Wartezeiten bei den Auslandsvertretungen, komplizierte und langwierige Verfahren, die nicht optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Stellen führen dazu, dass die guten gesetzlichen Zuwanderungsregelungen ihre bezweckte Wirkung in der Praxis nicht voll entfalten können. Insbesondere die Einführung einer elektronischen Akte in der Kommunikation zwischen den Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit sowie die Einführung eines umfassenden behördenübergreifenden IT-Systems zur Erwerbsmigration sind unersetzliche Voraussetzungen für beschleunigte und reibungslose Prozesse. Um die Fachkräftezuwanderung zu erleichtern und schnelle Entscheidungsprozesse zu schaffen, ist die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehene Bündelung der Aufgaben der ca. 600 kommunalen Ausländerbehörden der Länder im Bereich der qualifizierten Erwerbsmigration in spezialisierte, überregionale Zentrale Ausländerbehörden notwendig.
Zuwanderung und Integration
Fachkräftezuwanderung ausbauen – Umsetzung des Zuwanderungsrechts verbessern
Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Dies ist gerade auch angesichts der demografischen Entwicklung erfreulich. Denn Zuwanderung kann einen Beitrag dazu leisten, dem in einigen Branchen, Berufen und Regionen bereits deutlich spürbaren Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Damit dies gelingen kann, sind weitere Maßnahmen erforderlich.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
- Broschüre: Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte, Oktober 2020
- Westbalkanregelung verlängern, unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden, Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, August 2020
- Die "Westbalkanregelung" verlängern, Verfahren zur Zuwanderung beschleunigen und verbessern, Positionspapier zur Zukunft der sog. Westbalkanregelung nach Paragraph 26 Abs. 2 BeschV, Juli 2020
- Gemeinsame Absichtserklärung zur Förderung der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten – Erklärung zum Fachkräftegipfel, Dezember 2019
- Beschäftigungs- und Aufenthaltsverordnung gezielt weiterentwickeln, Zuwanderungspraxis vereinfachen - Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung, Oktober 2019
- Fachkräfteeinwanderung voranbringen, bürokratische Hürden abbauen - Stellungnahme zum Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, Mai 2019
- Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung rechtssicher und praxisgerecht ausgestalten - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, Mai 2019
- Integration in den Arbeitsmarkt zielgerichtet fördern, Zugang zu Sprachförderung und Ausbildung verbessern - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbe-schäftigungsförderungsgesetz), Mai 2019
- Sieben-Punkte-Plan für eine gezielte Stärkung der Fachkräftezuwanderung – ein Beitrag im Rahmen der Diskussion über ein "Fachkräfteeinwanderungsgesetz", Juli 2018
- Stellungnahme zum Referentenentwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes, April 2019
- Stellungnahme zu Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, April 2019
- Stellungnahme zu Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, März 2019
- Broschüre - Integration von Flüchtlingen über „Praktika“, Juni 2018
- Gestaltungsspielräume nutzen – Unklarheiten beseitigen – zügige Verfahren sicherstellen - Stellungnahme zum Gesetz- und Verordnungsentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinie der Europäischen Union zur Arbeitsmigration, Februar 2017
- Den internationalen Personalaustausch praxisgerecht gestalten, Oktober 2016
- Broschüre "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen"; Oktober 2016
- Broschüre - Außereuropäische Fachkräfte erfolgreich für die Wirtschaft gewinnen, Ein Praxisleitfaden für Unternehmen, Mai 2016
- Broschüre - "Willkommenskultur – Ein Leitfaden für Unternehmen", Mai 2016
- Broschüre - Herausforderungen gemeinsam schultern - Wie die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden gelingen kann, Mai 2016
- Zugang von ausländischen Personen zu Sozial(hilfe)leistungen noch weiter anpassen, Mai 2016
- Arbeitnehmerfreizügigkeit erhalten – Zuwanderung in Sozialsysteme eingrenzen, Februar 2016
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